Das  Konzept
Produktion eingestellt
Der "Genesis" ist ein sportlicher Alltagsrollstuhl.
Er  wird nur als Einzelanfertigung auf Maß gebaut , um eine optimale Anpassung 
zu  garantieren. Allein das Rahmenkonzept  - der  "Y-Rahmen" -ist beim 
Bau vorgegeben .
In vielen  weiteren Details hat der Kunde eine breite Palette von Wahlmöglichkeiten.
Wem auch das noch zu wenig ist hat die Möglichkeit bis ins kleinste Detail seinen   
zukünftigen Stuhl selbsu zu gestalten. Stuhl selber zu gestalten.
Egal ob es ein "Genesis" oder ein Stuhl nach komplett EigeneVorstellungen   
werden soll ,  ein persönliches Gespräch mit Aufnahme aller wichtigen Maße
sollte am   Anfang stehen. 
Ebenso sinnvoll ist ein Probesitzen vor der Fertigstellung ,denn ein fest 
verschweißter   Rahmen  lässt sich nur mit großem Aufwand ändern.   
Zum Preis eines Stuhles nach eigenen Entwürfen  kann  ich  natürlich erst nach 
einem  Ausführlichem Gespräch  etwas sagen.     
   
    

 

                                 Hier ein Ausschnitt aus den Optionen beim  "Genesis" :
Ausführung:  3 -Rad 4-Rad -Durchmesser    
Radstand: frei wählbar        
Radsturz :    frei wählbar        
Schwerpunkt/ Kippfreudigkeit: frei wählbar        
Seitenteile:      -gerade -mit Kleiderschutz -steckbar    
Material:  frei wählbar -Alu  lackiert -Alu  eloxiert -Karbon -Kevlar
Rückenteil:        -klappbar -fest -Schiebegriffe -Stoßschutz  
Bespannung: -Spanngurte -seewasserfest -Stoff -Platte  
Sitzplatte: -V2A gelocht -Alu gelocht -Karbon -Kevlar  
Fußauflage: -Neigungswinkel -Material (wie Platte)    
Hinterräder: -24" -Andere      
Speichen:     -V2A -V2A superleicht -Titan -Andere  
Bereifung: -Kik pannensicher -Andere      
Reifenfarbe: frei wählbar        
Rahmenfarbe: frei wählbar        
Farbe Eloxalteile: frei wählbar        
Material und Farbe Bezüge: frei wählbar        

 

Da der  "Genesis" immer eine Einzelanfertigung ist ,ist er nicht über eine 
Hilfsmittel-nummer  abrechenbar.
Liegt jedoch eine Verordnung als  "Sonderbau" vor, (leicht zu begründen) ,so muß 
die  Kasse  die Kosten tragen.
In dem Zusammenhang ein wichtiges Urteil:
Das Bundessozialgericht entschied an 3.11. 99 , das Behinderte ab sofort bei den 
gesetzlichen Krankenkassen unter verschiedenen Leistungen frei wählen können , 
sofern diese gleich wirtschaftlich  und geeignet sind , Ihre Krankheit  zu erleichtern.
  
Az: B 3 KR 16/99 R
Quelle:Forum
Klägerin war eine Rollstuhlfahrerin !